Während und nach dem G7-Gipfel kommt es in Deutschland (Bayern) und Österreich zu erheblichen Einschränkungen für den VFR-Flugverkehr, durch die Einrichtung verschiedener Flugbeschränkungsgebiete. In den Gebieten „ED-R Schloss Elmau“ und „ED-R Elmau gesamt“ sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. Von den Flugbeschränkungen ausgenommen sind Flüge der Bundeswehr, der Bundespolizei, der Polizeien der Länder oder Flüge im Auftrag der Polizei, Flüge im Rettungs- und Katastrophenschutzeinsatz, Flüge ausländischer Staatsluftfahrzeuge mit Bezug zum G7 -Gipfel sowie Flüge ausschließlich nach Instrumentenflugregeln. Alle Ein-, Aus- und Durchflüge der in den Ausnahmen definierten Flüge sind bei Flügen nach Sichtflugregeln vorab der Polizeihubschrauberstaffel Bayern zu melden werden.