Die EASA hat eine Lufttüchtigkeitsanweisung (EAD) herausgegeben, die seit dem 11. Juli wirksam ist. Danach sind vor dem nächsten Windenstart an Glasfügel-Segelflugzeugen Sonderkontrollen und gegebenenfalls Korrekturen an den Schwerpunktkupplungen vorzunehmen, um ein Verklemmen des Ringpaares in der Kupplung zu verhindern. Die Kontrolle kann der Pilot/Eigentümer durchführen und dokumentieren. Muss eine Korrekturmaßnahme erfolgen, muss dafür freigabeberechtigtes Personal (Prüfer Kl. 3) hinzugezogen werden. Eine unverbindliche Übersetzung der EAD durch den Bundesausschuss Technik, die die betroffenen Muster und einen Link zur zugehörigen Technischen Mitteilung des Halters der Musterzulassung enthält, finden Sie hier.