Sicherheit im Luftraum G und E – Fliegen im Umfeld von Flugplätzen mit und in TMZ (mit Hörbereitschaft) Ziel: Auffrischung der Kenntnisse und richtiges Verhalten mit Airmanship: ein Segelflugzeugpilot wird mit großer Wahrscheinlichkeit einen Airbus früher sehen und damit früher notwendige Schritte einleiten können und ausweichen, als umgekehrt! Seit einigen Jahren nutzen wir in Deutschland TMZ (Transponder Mandatory Zone). Die dringende Empfehlung „ …mit Hörbereitschaft…“ ist seit dem 16.03.2017 im Luftfahrthandbuch VFR ENR 1-18 veröffentlicht. Das bedeutet, dass alle Luftfahrzeuge, die mit Transponder ausgestattet sind, die TMZ der Flugplätze ohne Freigabe befliegen dürfen und zur Erhöhung der Flexibilität während des Aufenthaltes in der TMZ auf der in der Luftfahrtkarte veröffentlichten „Monitor“ Frequenz Hörbereitschaft halten und dies durch den dort ebenfalls jeweils für den Standort vorgegebenen Transpondercode anzeigen. Lesen Sie hier mehr.